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Pressemitteilung vom 23.07.2019

Datum: 23.07.2019

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung vom 23. Juli 2019

Hauptverhandlung in der Strafsache
gegen Rüdiger L. u.a.
(24 KLs 612 Js 1426/09)

- Sitzungspolizeiliche Anordnung der Vorsitzenden -

Für die am Mittwoch, den 24.07.2019 beginnende Hauptverhandlung ist die unten angefügte sitzungspolizeiliche Anordnung der Vorsitzenden ergangen, um deren Be-achtung gebeten wird. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Dr. Joachim Bock
- Pressesprecher und VRLG -

Verfügung

Zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der am 24.07.2019 beginnen-den Hauptverhandlung wird gemäß § 176 GVG folgendes angeordnet:

1. Zuhörern (mit Ausnahme von Polizeibeamten) ist das Mitführen von
• Waffen oder sonstigen gefährlichen Gegenständen
• Taschen oder ähnlichen Behältnissen
• Mobiltelefonen
• Computern ,Tablets o.ä.
• Foto- und Filmapparaten und sonstigen zu Bild- und Tonaufnahmen geeigne-ten Gegenständen sowie
• Essen und Getränken
untersagt. Über mögliche Ausnahmen entscheidet die Vorsitzende im Einzelfall.

2. Sämtliche Zuhörer (einschließlich der Medienvertreter) haben sich vor Betreten des Sitzungssaales einer Zugangskontrolle zu unterziehen.
Die Zugangskontrolle erfolgt unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors sowie durch Abtasten der Kleidung und Durchsicht mitgeführter Taschen und Behältnis-se.
Auf Verlangen der zur Kontrolle eingesetzten Personen sind zur Durchführung der Kontrolle ggfs. Jacken, Pullover und Schuhe auszuziehen sowie Kopfbedeckungen abzunehmen.
Beanstandete gefährliche/verbotene Gegenstände sind in Verwahrung zu nehmen und können nach Verlassen des Sitzungssaals ggfs. wieder ausgehändigt werden.
Alle sonstigen Gegenstände können ggfs. in den dafür vorgesehenen Schließfä-chern im Haupthaus in A 1 verwahrt werden.

3. Die Regelung Ziffer 2 gilt zunächst für die Sitzungstage am 24.07. und 25.07.19

Kreis-Stephan
Vorsitzende Richterin
am Landgericht

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