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46. bis 52. Kalenderwoche 2018

Datum: 07.11.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

Verdacht des Wohnungseinbruchsdiebstahls

 

Strafkammer 5

5 KLs 608 Js 8408/18

 

Verfahren gegen

 

Raso S., geb. 1970

Verteidiger: Rechtsanwalt Kalkan, Düsseldorf

 

Prozessauftakt:Donnerstag, 15. November 2018, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 20., 27., 29. November, 04. und 07. Dezember 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten, der sich in anderer Sache in Untersuchungshaft befindet, wird zur Last gelegt, er sei am 20.02.2017 in Mutterstadt, am 21.02. und am 15.03.2017 in Mannheim und am 13.03.2017 in Lampertheim in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit weiteren, gesondert verfolgten Personen in Wohnungen eingedrungen. In einem Fall habe er ohne Beute die Wohnung verlassen müssen. In allen anderen Fällen seien verschiedene Gegenstände u.a. Bargeld, Schmuck und Tablets entwendet worden. Der Wert der entwendeten Gegenstände soll insgesamt EUR 9.200 betragen haben. 

 

Verdacht des versuchten Mordes u.a.

 

Strafkammer 1 - Schwurgericht

1 KLs 308 Js 4974/18

 

Verfahren gegen

 

1. Oleg K., geb. 1987

    Verteidigerin: Rechtsanwältin Combé, Heidelberg

 

2. Damian H., geb. 1988

    Verteidiger: Rechtsanwalt Hinney, Mannheim

 

Vertreterin des Nebenklägers: Rechtsanwältin Hausen, Mannheim

 

Prozessauftakt:Montag, 19. November 2018, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 28. November, 03., 10., 12. und 17. Dezember 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten am Abend des 12.02.2018, nachdem sie zuvor Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert haben sollen, den Entschluss gefasst, den Nebenkläger in seiner Wohnung in Mannheim zur Herausgabe von Betäubungsmitteln oder Geld zu zwingen. Dabei soll der Angeklagte Oleg K. dem gemeinsamen Tatplan entsprechend ein sog. Bowiemesser mit sich geführt haben, um dies einzusetzen.

Beide Angeklagte sollen zunächst lautstark an die Wohnungseingangstür des Nebenklägers geklopft und anschließend mehrfach gegen diese getreten haben, wodurch diese aufgegangen sei. In der Wohnung seien die Angeklagten nicht nur auf den Nebenkläger, sondern weitere Personen getroffen. Sie sollen dann die Herausgabe von Bargeld und Drogen verlangt haben, wobei der Angeklagte Oleg K. dem Nebenkläger das Messer drohend vor den Bauch gehalten habe. Der Angeklagte Damian H. soll die Wohnung nach tauglichem Raubgut durchsucht und schließlich nach dem MacBook des Nebenklägers gegriffen haben. Diesem sei es jedoch gelungen, das MacBook wieder an sich zu nehmen. Zudem habe sich der Nebenkläger geweigert, Bargeld oder Wertgegenstände herauszugeben, weshalb es schließlich zu einer körperlichen Auseinandersetzung kam, in deren Verlauf die Angeklagten dem Nebenkläger mehrere Schläge in das Gesicht, auf den Kopf und den Oberkörper versetzt haben sollen. In bewusstem und gewolltem Einvernehmen mit dem Angeklagten Oleg K. soll der Angeklagte Damian H., der mittlerweile das Messer in den Händen gehabt habe, dem Nebenkläger einen Stich in den Oberkörper im Bereich Herz/Lunge versetzt haben, wobei beide Angeklagte mit zumindest bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt haben sollen. Dem Nebenkläger sei es gelungen, sofort nach dem Stich aus der Wohnung zu fliehen. Die Angeklagten sollen den Geldbeutel des Nebenklägers sowie den Laptop seiner Freundin an sich genommen und anschließend aus der Wohnung geflohen sein.

Das Leben des schwer verletzten Nebenklägers habe nur durch eine zeitnahe Erstversorgung sowie eine Notoperation gerettet werden können.

Die beiden Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. 

 

Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.

 

Strafkammer 7

7 KLs 713 Js 7981/17

 

Verfahren gegen

 

Mike W., geb. 1967

Verteidiger: Rechtsanwalt Endler, Mannheim

 

Prozessauftakt:Montag, 26. November 2018, 09.00 Uhr  

(Fortsetzungstermine: 04., 05., 07. und 13. Dezember 2018, jeweils 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe im Zeitraum von mehreren Monaten, zuletzt Anfang März 2017, in einem Freizeitbad wiederholt sexuelle Handlungen an zwei Kindern vorgenommen. Des Weiteren soll er in diesem Zeitraum in dem Freizeitbad unter Wasser Aufnahmen von unbekleideten Mädchen unter 14 Jahren gemacht haben. Darüber hinaus soll er Bilddateien mit kinder- und jugendpornographischem Inhalt besessen haben.

Ihm wird des Weiteren zur Last gelegt, er habe am späten Abend des 26.12.2016 ein zuvor entwendetes Kennzeichen an seinem Pkw angebracht und habe anschließend seinen Pkw an einem Autohof betankt, wobei er von vornherein beabsichtigt habe, den Kaufpreis nicht zu entrichten. Seinem Entschluss entsprechend habe er nach dem Tankvorgang das Gelände verlassen, ohne den Kaufpreis in Höhe von rund EUR 99.- zu bezahlen.

 

Dr. Oliver Ratzel

- Stellv. Pressesprecher und VRLG -

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