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06. bis 10. Kalenderwoche 2018 (2. Nachtrag)

Datum: 01.03.2018

Kurzbeschreibung: 

- Darstellung laut Anklagevorwurf -

 

Verdacht des Betruges u.a. Delikte

 

Strafkammer 25 - Große Wirtschaftsstrafkammer

25 KLs 613 Js 33550/16

 

Verfahren gegen

 

Edelbert A., geb. 1967

Verteidiger: Rechtsanwalt Holzbock, Augsburg

Verteidiger: Rechtsanwalt Graf, Dillingen

 

Prozessauftakt:Donnerstag, 01. März 2018, 09.30 Uhr

(Fortsetzungstermine: 07., 08., 14., 21., 28. März, 11. April, 02., 09., 29., 30. Mai, 07., 14., 21., 22., 29. Juni., 23. Juli, 02., 03., 09., 10. August, 03., 13., 14., 20. u. 21. September 2018, jeweils 09.30 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Geschäftsführer einer Immobilien GmbH mit Sitz in Südbaden die Abschlüsse für die Jahre 2005 und 2006 verspätet und obwohl die GmbH spätestens Ende 2007 nachhaltig überschuldet gewesen sei, die Abschlüsse für die Jahre 2007 - 2009 überhaupt nicht mehr erstellen lassen. Des Weiteren soll er den erforderlichen Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt haben.

Darüber hinaus soll der Angeklagte zur Verringerung der massiven Überschuldung der Gesellschaft im Zeitraum von Ende Januar 2008 bis Anfang September 2010 in 140 Fällen, unter Verstoß gegen das KWG Darlehen aufgelegt, entgegengenommen und abgewickelt haben. Dabei soll der Angeklagte die Anleger nicht über die fehlende Einlagensicherung sowie die Möglichkeit eines Teil- oder Totalverlusts informiert und somit letztlich in betrügerischer Weise getäuscht haben. Die Gesamtanlagesumme soll rund EUR 1,46 Millionen, der Gesamtschaden rund EUR 520.000 betragen haben.

Schließlich wird dem Angeklagten zur Last gelegt, Mitte Juli 2010 in betrügerischer Weise ein Darlehen in Höhe von rund EUR 320.000 von einer Privatperson erhalten zu haben.

 

Verdacht des schweren Raubes u.a.

 

Strafkammer 7 - Große Jugendkammer

7 KLs 704 Js 35367/17

 

Verfahren gegen

 

Ousman B., geb. 1999

Verteidigerin: Rechtsanwältin Lemmer, Heidelberg

  

Prozessauftakt:Mittwoch, 07. März 2018, 09.00 Uhr

(Fortsetzungstermin: 09. März 2018, 09.00 Uhr)

 

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am frühen Morgen des 05.11.2017 in der Nähe einer Straßenbahnhaltestelle in Mannheim einer Frau durch den Einsatz von Pfefferspray eine Handtasche entrissen, in der sich u.a. ein Handy sowie Bargeld befunden haben sollen. Rund eine halbe Stunde danach soll er an einer anderen Straßenbahnhaltestelle versucht haben, einer Frau durch den Einsatz von Pfefferspray ihr Handy zu entwenden, was ihm jedoch aufgrund der Gegenwehr der Frau nicht gelungen sei. Er soll die Frau daraufhin an den Haaren gezogen und sie auf die Straßenbahnschienen gestoßen haben, wodurch diese sich Prellungen und Schürfwunden zugezogen habe.

Bei seiner kurz danach erfolgten Festnahme seien 4 Plomben mit rund 1,6 g Marihuana sichergestellt worden.

Der Angeklagte, der sich in Untersuchungshaft befindet soll zur Tatzeit 18 Jahre alt und damit Heranwachsender im Sinne des JGG gewesen sein.

 

Dr. Joachim Bock

- Pressesprecher und VRLG -

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